Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz: Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.
Was kommt auf die Fahrer zu?
1. Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde. Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
- durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- durch Berufsausbildung BKF/FiF
2. Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:
- innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
- bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Bus-Fahrer
- bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Wie wird die Absolvierung von Grundqualifikation und/oder Weiterbildung nachgewiesen?
Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.
Welche Strafen drohen?
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem Handeln von 100 Euro je Arbeitsschicht bedeuten.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bis einschließlich 9. September 2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.
Mit der Teilnahme Ihrer Mitarbeiter am NFZ Coaching Seminar “Weiterbildung LKW nach BKrFQG” kann eine regelmäßige Weiterbildung gewährleistet werden.
Mehr Informationen zum Seminar “LKW Weiterbildung nach BKrFQG”