Seminar 3: Kranführerschein

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Kranführer mindestens einmal im Jahr zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss nach dem Arbeitsschutzgesetz der Betriebssicherheitsverordnung und nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft durchgeführt und dokumentiert werden. Mehr Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen


Qualifizierte Unterweisung durch NFZ Coaching

Das Seminar Kranführerschein umfasst eine zweitägige Unterweisung in Theorie und Praxis für Mitarbeiter mit und ohne praktische Erfahrung im Umgang mit LKW-Ladekranen.

1. Tag – Theorie
Theoretischer Unterricht in Unfallverhütungsvorschriften, Kranphysik, Krantechnik, Betrieb von Ladekranen und Umgang mit Anschlagmittelen.

2. Tag – Theorie und Praxis
Praktische Unterweisung im Umgang mit LKW-Ladekranen.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Nach der Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeiter einen Kranführerschein.

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